Dass die Deutsche Bank sittenwidrig handelt, indem sie mit Nahrungsmitteln spekuliert, in Atomwaffen, Personenminen- und Streumunitionproduzenten investiert, Steuerbetrug betreibt und Wechselkurse manipuliert haben soll, ist nicht nur unter nachhaltigen Anlegern bekannt. Nun hat die Deutsche Bank dies auch noch vom Oberlandesgericht Frankfurt per Urteil bestätigt bekommen, allerdings in einem anderen Geschäftsfeld. Laut OLG Frankfurt handelt die deutsche Bank sittenwidrig, weil sie für geduldete Kontoüberziehungen eine pauschale Mindestgebühr von 6,90 Euro verlangt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte gegen diese Pauschale geklagt und nun vor dem OLG in 2. Instanz am 04.12.14 Recht bekommen (1 U 170/13). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da die Deutsche Bank Revision eingelegt hat.
Laut den Geschäftsbedingungen für geduldete Überziehungen verlangt die Bank 6,90 Euro, sobald die eingeräumte Kreditlinie im Quartal einmalig auch nur um Centbeträge überschritten wird. Netterweise entfällt diese Gebühr wieder, sobald die exorbitanten Zinsen von 15,7 % für die Überziehung diesen Betrag überschreiten. Bei den derzeitigen Zinssätzen, zu denen die Deutsche Bank sich das Geld von der EZB leiht, kann man diesen Zinssatz ebenfalls als sittenwidrige Abzocke sehen. Einige Banken wie die Hypovereinsbank haben diese Zinsen ganz abgeschafft. Die Überziehungszinsen hat das OLG nicht beanstandet, die Mindestgebühr der Deutschen Bank aber als inakzeptabel bezeichnet.