Referentenentwurf zu den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte Anfang September den Referentenentwurf zu den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020 vor:

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2018) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020 zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2018 betrug im Bundesgebiet 3,12 Prozent, in den alten Bundesländern 3,06 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,38 Prozent. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt.

Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet werden, müssen sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss ihnen anschließend zugestimmen.

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2020 im Überblick


WestWestOstOst

MonatJahrMonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung
6.900€82.800€6.450€77.400€
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
8.450€101.400€7.900€94.800€
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
6.900€82.800€6.450€77.400€
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
5.212,50€62.550€5.212,50€62.550€
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
4.687,50€56.250€4.687,50€56.250€
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.185€*38.220€*3.010€36.120€
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung40.551€


* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.



In der betrieblichen Altersvorsorge steigt damit der nach EstG §3 63 maximal geförderte Beitrag (8%BBG) auf monatlich 552 € (steuerfrei), davon sind 276 € zusätzlich sozialversicherungsfrei.