Entlastung von Betriebsrenten bei den Krankenkassenbeiträgen

Bundesregierung beschließt Entlastung von Betriebsrenten bei den Krankenkassenbeiträgen

BetriebsrentnerInnen und Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, sollen ab dem nächsten Jahr deutlich weniger Krankenversicherungsbeiträge von ihrer Rente abgezogen werden. Das Bundeskabinett beschloss am Montag den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.

Aktuell gibt es nur eine Freigrenze von 155,75 Euro. Wer eine höhere Rente erhält muss auf den gesamten Betrag Beiträge entrichten.

Ab dem 01.01.2020 soll nun eine Freibetrag von 159,- EUR gelten. Erst danach werden Beiträge fällig. Somit wird bis 318,- EUR faktisch maximal der halbe Beitragssatz fällig. Für höhere Renten ist dies eine spürbare Entlastung. In Verbindung mit den 15% Arbeitgeberzuschuss auf Entgeltumwandlungen wird die bestehende Ungleichbehandlung bei Betriebsrenten zumindest für kleine Betriebsrenten behoben.